Zum Hauptinhalt springen

Beglaubigung

Ausländische Dokumente für die Verwendung in Korea beglaubigen (해외 서류 국내 사용)

Ein in einem anderen Land ausgestelltes Dokument — ein ausländischer Hochschulabschluss, eine Heiratsurkunde, eine Vollmacht oder ein Unternehmensdokument — muss in der Regel beglaubigt werden, bevor eine koreanische Behörde es akzeptiert. Die Beglaubigung erfolgt im Ausstellungsland: Apostille, wenn dieses Land Haager Mitglied ist, oder konsularische Legalisation, wenn nicht. Nach der Ankunft in Korea ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Koreanische erforderlich. Finden Sie auf Seoul Apostille einen 행정사 — Ihr 행정사 berät zum korrekten Auslandsweg und übernimmt die koreanischen Schritte (Übersetzung und Einreichung).

Wann dieser Service relevant ist

  • Anmeldung einer ausländischen Ehe, Geburt oder eines Familienstands in Korea
  • Verwendung eines ausländischen Abschlusses oder einer Qualifikation für einen koreanischen Job, eine Lizenz oder ein Visum
  • Einreichung einer ausländischen Vollmacht oder eines Unternehmensdokuments bei einer koreanischen Behörde
  • Einwanderungs-, Aufenthalts- oder Familienangelegenheiten bei einer koreanischen Behörde, die ausländische Unterlagen erfordert
  • Jede koreanische Behörde, die die Beglaubigung und Übersetzung eines ausländischen Dokuments verlangt

Was vorzubereiten ist

  • Das ausländische Dokument und das Land, das es ausgestellt hat
  • Ob dieses Land Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens ist (Ihr 행정사 kann dies bestätigen)
  • Die koreanische Behörde, die es empfangen wird
  • Ob eine beglaubigte koreanische Übersetzung erforderlich ist (in der Regel ja)

Verfahrenshinweise

  • Die Beglaubigung erfolgt im Ausstellungsland, nicht in Korea — ein Haager Land stellt eine Apostille aus; ein Nicht-Mitglied verwendet konsularische Legalisation.
  • Wenn das Dokument bereits im Ausland apostilliert oder legalisiert wurde, ist der verbleibende Hauptschritt in Korea eine beglaubigte koreanische Übersetzung.
  • Koreanische Behörden verlangen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung; Ihr 행정사 erstellt diese und berät, ob eine notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich ist.
  • Holen Sie die Beglaubigung im Ausland vor der Abreise oder dem Versand ein — eine Apostille für ein ausländisches Dokument nachträglich von Korea aus zu beschaffen ist erheblich schwieriger.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein 행정사 mein ausländisches Dokument apostillieren?

Nein — ein ausländisches Dokument muss in dem Land, das es ausgestellt hat, apostilliert (oder legalisiert) werden; Korea kann kein Dokument eines anderen Landes apostillieren. Ihr 행정사 berät zum korrekten Auslandsweg und übernimmt nach der Ankunft die koreanische Übersetzung und Einreichung.

Mein ausländisches Dokument ist bereits apostilliert – was ist in Korea noch zu tun?

In der Regel eine beglaubigte koreanische Übersetzung, die die meisten koreanischen Behörden verlangen. Ihr 행정사 erstellt die Übersetzung und prüft, ob die zuständige Stelle eine notariell beglaubigte Übersetzung benötigt.

Wie weiß ich, ob das Ausstellungsland Apostille oder Legalisation verwendet?

Es hängt davon ab, ob das Land Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens ist. Teilen Sie Ihrem 행정사 Land und Dokument mit, und er bestätigt den Weg, bevor Sie beginnen.

Welche ausländischen Dokumente werden häufig in Korea verwendet?

Heirats- und Geburtsurkunden, Abschlüsse und Zeugnisse, Vollmachten sowie Unternehmensdokumente sind am häufigsten. Teilen Sie Ihrem 행정사 Ihren Verwendungszweck mit, und er skizziert die Schritte.

Benötigen Sie eine Beglaubigung für dieses Dokument?

Teilen Sie uns Ihr Dokument und die anfordernde Behörde mit. Wir vermitteln Ihnen einen 행정사, der die Beglaubigung und alle erforderlichen Folgeschritte koordiniert.