Beglaubigung
Beglaubigung koreanischer Unternehmensdokumente (법인 서류 인증)
Koreanische Unternehmen, die im Ausland tätig sind, müssen ihre Unternehmensdokumente regelmäßig beglaubigen lassen — einen Handelsregisterauszug (법인등기부등본), eine Satzung (정관), Vorstandsprotokolle (이사회 의사록) oder einen Gewerbeschein (사업자등록증). Einige sind behördlich ausgestellt und können direkt mit einer Apostille versehen werden; andere sind private Dokumente und müssen zunächst notariell beglaubigt werden. Finden Sie auf Seoul Apostille einen 행정사 — Ihr 행정사 bestimmt den Weg für jedes Dokument, erledigt ggf. die Notarisierung und beschafft die Apostille oder konsularische Legalisation für das Zielland.
Wann dieser Service relevant ist
- Eröffnung einer Auslandsfiliale, Tochtergesellschaft oder eines Auslandskontos
- Unterzeichnung internationaler Verträge, Ausschreibungen oder Vertriebsvereinbarungen
- Registrierung einer Marke, eines Patents oder einer juristischen Person bei einer ausländischen Behörde
- Due-Diligence-, Finanzierungs- oder M&A-Prozesse mit ausländischer Beteiligung
- Bestellung eines Auslandsvertreters oder Unterzeichnung im Namen des Unternehmens
Was vorzubereiten ist
- Die benötigten Unternehmensdokumente (Registerauszug, Satzung, Protokolle, Gewerbeschein)
- Welche von einem Behördenregister ausgestellt und welche intern erstellt wurden
- Das Zielland sowie die empfangende Behörde oder Gegenpartei
- Etwaige Firmensiegel, Zeichnungsberechtigte oder Formulierungen, die die empfangende Partei verlangt
Verfahrenshinweise
- Ein Handelsregisterauszug (법인등기부등본) ist behördlich ausgestellt und kann direkt von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen werden.
- Satzungen, Vorstandsprotokolle und Vollmachten sind private Dokumente — sie müssen zunächst notariell beglaubigt werden, dann folgt die Apostille des Justizministeriums.
- Für Nicht-Haager Zielländer erfolgt die konsularische Legalisation über die dortige Botschaft in Korea anstelle einer Apostille.
- Bei Beschlüssen und Zeichnungsdokumenten verlangt die empfangende Partei oft genaue Formulierungen — dies klärt Ihr 행정사 vor der Notarisierung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unternehmensdokumente können direkt mit einer Apostille versehen werden?
Behördlich ausgestellte wie der Handelsregisterauszug (법인등기부등본). Intern erstellte Dokumente wie Satzungen oder Vorstandsprotokolle müssen zuerst notariell beglaubigt werden; danach apostilliert das Justizministerium.
Können Sie ein vollständiges Dokumentenpaket für die Gründung einer ausländischen Gesellschaft bearbeiten?
Ja. Ihr 행정사 prüft das gesamte Paket, leitet jedes Dokument korrekt weiter, erledigt die Notarisierung wo nötig und beschafft die Apostille oder Legalisation, damit das Paket beim ausländischen Register oder der Bank einreichungsbereit ist.
Was, wenn das Zielland kein Haager Mitglied ist?
Dann benötigen die Dokumente konsularische Legalisation durch die Botschaft dieses Landes in Korea statt einer Apostille. Ihr 행정사 übernimmt die gesamte Kette, einschließlich etwaiger erforderlicher Übersetzungen.
Benötigen Unternehmensdokumente eine Übersetzung?
In der Regel ja, in die Sprache des Ziellandes oder ins Englische. Ihr 행정사 erstellt im selben Auftrag eine beglaubigte Übersetzung, damit die Dokumente einreichungsbereit sind.
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Benötigen Sie eine Beglaubigung für dieses Dokument?
Teilen Sie uns Ihr Dokument und die anfordernde Behörde mit. Wir vermitteln Ihnen einen 행정사, der die Beglaubigung und alle erforderlichen Folgeschritte koordiniert.