China
Dokument-Apostille
Geburtsurkunde Apostille — China
Koreanische Geburtsurkunden zur Verwendung in Festlandchina erhalten eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). China ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat (领事认证) nicht mehr der übliche Weg. Benötigt wird dies für Anträge auf ein Z-Arbeitsvisum, die Registrierung einer WFOE oder eines JV bei der SAMR (State Administration for Market Regulation), die Eheschließung bei einem Amt für zivile Angelegenheiten (民政局), das X-Studentenvisum und die Eintragung von Immobilien. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie dies daher mit ihr.
So apostillieren Sie ein koreanisches geburtsurkunde für China
- 1Eine beglaubigte Abschrift der koreanischen Geburtsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beantragen
- 2Bei der OKA zur Apostille einreichen (재외동포청) – persönlich meist am selben Tag (bis zu 10 Dokumente), per Post 7–10 Tage
- 3Eine beglaubigte Übersetzung ins vereinfachte Chinesisch veranlassen, falls die empfangende Stelle dies verlangt
- 4Bei der zuständigen chinesischen Stelle (民政局, SAMR, Arbeitgeber oder Einwanderungsbehörde) einreichen und etwaige zusätzliche Anforderungen klären
Anforderungen für China
- Koreanische Geburtsurkunde mit amtlichem Siegel des Gemeindeamts
- OKA-Apostille (재외동포청) – der Standardweg für China als Vertragspartei des Haager Übereinkommens
- Beglaubigte Übersetzung ins vereinfachte Chinesisch, falls die empfangende Stelle dies verlangt
- Das Dokument sollte in der Regel bei der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine koreanische Geburtsurkunde für China apostillieren lassen?
Ja. China ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher erhält eine koreanische Geburtsurkunde eine Standard-Apostille der OKA statt OKA-Beglaubigung plus Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat. Klären Sie Übersetzung und weitere Anforderungen mit der empfangenden chinesischen Stelle.
Was unterscheidet die Apostille von der Legalisation durch die chinesische Botschaft?
Die Apostille ist eine Bestätigung nach dem Haager Übereinkommen, die von über 144 Mitgliedstaaten verwendet wird. China ist Vertragspartei, daher ist der Standardweg heute eine einzige OKA-Apostille; die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat (领事认证) ist nicht mehr der übliche Weg.
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