Niederlande
Dokument-Apostille
Geburtsurkunde Apostille — Niederlande
Für die Niederlande apostillierte koreanische Geburtsurkunden werden für Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis beim IND (Immigratie- en Naturalisatiedienst), die Eintragung einer Eheschließung bei der niederländischen gemeente, die Personenstandsregistrierung und Einbürgerungsanträge benötigt. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und von einem beëdigd vertaler ins Niederländische übersetzt werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches geburtsurkunde für Niederlande
- 1Beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift der koreanischen Geburtsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt
- 2Reichen Sie sie zur Apostille bei der OKA ein — in der Regel am selben Tag bei persönlicher Abgabe (bis zu 10 Dokumente), 7–10 Tage per Post
- 3Lassen Sie eine beglaubigte niederländische Übersetzung von einem beëdigd vertaler anfertigen, der bei der Stichting Nidos registriert oder von niederländischen Gerichten anerkannt ist
- 4Reichen Sie sie bei der zuständigen niederländischen Behörde ein — IND, gemeente oder niederländische Botschaft
Anforderungen für Niederlande
- Koreanische Geburtsurkunde mit amtlichem Siegel der Gemeinde
- Apostille der OKA
- Beglaubigte niederländische Übersetzung durch einen beëdigd vertaler (vereidigter Übersetzer)
- Der IND kann besondere Anforderungen an die Gültigkeit von Dokumenten stellen — klären Sie dies anhand Ihrer Falldetails
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt der niederländische IND eine Apostille auf meiner koreanischen Geburtsurkunde?
Ja. Der IND verlangt, dass ausländische Personenstandsurkunden apostilliert oder legalisiert sind. Für Korea ist die Apostille der OKA die richtige Beglaubigung. Dem Dokument muss außerdem eine beglaubigte niederländische Übersetzung eines beëdigd vertaler beiliegen.
Was ist ein beëdigd vertaler und warum wird er benötigt?
Ein beëdigd vertaler ist ein vereidigter Übersetzer, der offiziell im niederländischen Rbtv-Register (Register beëdigde tolken en vertalers) eingetragen ist. Niederländische Behörden, darunter der IND und die gemeente, akzeptieren nur Übersetzungen eingetragener vereidigter Übersetzer.
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