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Philippinen

Dokument-Apostille

Handelsregisterauszug Apostille — Philippinen

Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für die Philippinen werden für die Eintragung einer philippinischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung bei der SEC oder PEZA, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit philippinischen Geschäftspartnern benötigt. Die Philippinen sind Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 14. Mai 2019; ersetzte das DFA Red Ribbon). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten englischen Übersetzung eingereicht werden.

So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Philippinen

  1. 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
  2. 2Apostille der OKA
  3. 3Beglaubigte Übersetzung ins Englische (Englisch ist auf den Philippinen zweite Amtssprache)
  4. 4Einreichung bei der SEC (Securities and Exchange Commission), beim DTI oder bei der PEZA für die Eintragung in einer Freihandelszone

Anforderungen für Philippinen

  • Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
  • Apostille der OKA (das DFA Red Ribbon ist seit dem 14. Mai 2019 nicht mehr erforderlich)
  • Beglaubigte Übersetzung ins Englische

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit Eintragungen bei SEC, DTI und PEZA für koreanische Unternehmen
Wissen, dass die Apostille seit dem 14. Mai 2019 das DFA Red Ribbon ersetzt hat
Zugang zu beglaubigten Übersetzern ins Englische für Unternehmensdokumente

Häufig gestellte Fragen

Kann ich für meine koreanischen Unternehmensdokumente auf den Philippinen noch die DFA-Red-Ribbon-Legalisation nutzen?

Nein. Das DFA Red Ribbon wurde am 14. Mai 2019 durch die Apostille ersetzt, als das Übereinkommen für die Philippinen in Kraft trat. Für Eintragungen bei SEC, DTI und PEZA ist jetzt eine Apostille der OKA erforderlich.

Verlangt die philippinische SEC eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?

Ja. Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für Eintragungen bei SEC, DTI und PEZA im Rahmen der Geschäftstätigkeit auf den Philippinen verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.

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