Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug-Apostille in Korea
Apostille und beglaubigte Übersetzung koreanischer Handelsregisterauszüge (법인등기부등본) für Firmengründung, Verträge, Kontoeröffnung und Investitionen.
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Koreanische Handelsregisterauszüge (법인등기부등본) mit Apostille für die USA sind erforderlich, um eine US-Tochtergesellschaft eines koreanischen Unternehmens zu registrieren, US-Bankkonten im Namen des Unternehmens zu eröffnen, Verträge in den USA abzuschließen und an öffentlichen Ausschreibungen in den USA teilzunehmen. Auch die USCIS verlangt für bestimmte beschäftigungsbasierte Visumanträge Unternehmensunterlagen.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Deutschland sind erforderlich für Anmeldungen zum deutschen Handelsregister, für die Eröffnung deutscher Bankkonten und für den Abschluss von Verträgen in Deutschland.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Frankreich sind erforderlich für die Eintragung in das Registre du Commerce et des Sociétés (RCS), die Eröffnung französischer Bankkonten und den Abschluss französischer Handelsverträge.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für das Vereinigte Königreich sind erforderlich für Einreichungen bei Companies House, die Eröffnung britischer Bankkonten und Handelsverträge.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Kanada sind erforderlich für die Registrierung einer kanadischen Tochtergesellschaft, die Eröffnung kanadischer Bankkonten und den Abschluss von Handelsverträgen.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Australien sind erforderlich für die Unternehmensregistrierung bei der ASIC, die Eröffnung australischer Bankkonten und den Abschluss von Handelsverträgen.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Japan sind erforderlich für die Gründung einer japanischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die Eröffnung japanischer Bankkonten und den Abschluss von Handelsverträgen in Japan.
Koreanische Handelsregisterauszüge (법인등기부등본) mit Apostille für Spanien sind erforderlich für die Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Spanien, die Eröffnung spanischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit spanischen Geschäftspartnern. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und per traducción jurada übersetzt werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für die Niederlande sind erforderlich für die Registrierung einer niederländischen Zweigniederlassung, die Eröffnung niederländischer Geschäftskonten und den Abschluss von Verträgen mit niederländischen Partnern. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und von einem beëdigd vertaler übersetzt werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Italien werden für die Gründung einer italienischen Zweigniederlassung, die Eröffnung italienischer Firmenkonten und den Abschluss notariell beurkundeter Verträge benötigt. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer italienischen Übersetzung asseverata eingereicht werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge (법인등기부등본) mit Apostille für Singapur sind erforderlich für die Registrierung einer Zweigniederlassung bei der ACRA, die Eröffnung von Bankkonten in Singapur, den Abschluss von Handelsverträgen und Einreichungen über BizFile+. Singapur ist dem Haager Übereinkommen 2021 beigetreten – Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA) werden direkt anerkannt.
Koreanische Handelsregisterauszüge (법인등기부등본) für Vietnam erhalten jetzt eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Der Beitritt Vietnams zum Haager Apostille-Übereinkommen ist am 11. September 2026 in Kraft getreten, sodass die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die vietnamesische Botschaft nicht mehr der übliche Weg ist. Die Auszüge werden für die Eintragung von FDI-Unternehmen, die Eröffnung vietnamesischer Firmenkonten und die Gründung von Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften nach vietnamesischem Recht verwendet. Da die Änderung neu ist, klären Sie mit der empfangenden vietnamesischen Stelle, ob sie zusätzlich eine beglaubigte vietnamesische Übersetzung oder andere Formalitäten verlangt.
Koreanische Handelsregisterauszüge für Thailand benötigen für die Unternehmenseintragung beim BOI, die Gründung einer thailändischen Zweigniederlassung und die Eröffnung thailändischer Firmenkonten eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gilt die OKA-Beglaubigung mit anschließender Legalisation durch die thailändische Botschaft.
Koreanische Handelsregisterauszüge zur Verwendung in Indien erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Bestätigung (Attestation) durch die indische Botschaft nicht der übliche Weg. Die Auszüge werden für die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft (WOS), eines Verbindungsbüros oder einer Zweigniederlassung nach indischem Gesellschaftsrecht sowie für FDI-bezogene Meldungen an die RBI verwendet. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese dort.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Belgien werden für die Eintragung einer belgischen Zweigniederlassung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (Crossroads Bank for Enterprises, CBE), die Eröffnung belgischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen vor einem belgischen Notar (notaire) benötigt. Belgien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen ins Französische oder Niederländische erfolgen.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Österreich werden für die Eintragung einer Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch, die Eröffnung österreichischer Firmenkonten und die Unterzeichnung von Gesellschaftsdokumenten vor einem österreichischen Notar benötigt. Österreich ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche sein.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für die Schweiz werden für die Eintragung einer Schweizer Zweigniederlassung im Handelsregister, die Eröffnung Schweizer Firmenkonten und den Abschluss gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen benötigt. Die Schweiz ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen der Amtssprache des jeweiligen Kantons entsprechen.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Portugal werden für die Eintragung einer portugiesischen Zweigniederlassung bei der Conservatória do Registo Comercial, die Eröffnung portugiesischer Firmenkonten und den Abschluss notariell beurkundeter Handelsverträge benötigt. Portugal ist seit 1968 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Portugiesische sein.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Polen werden für die Eintragung einer polnischen Zweigniederlassung im KRS (Landesgerichtsregister), die Eröffnung polnischer Firmenkonten und den Abschluss gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen vor einem polnischen notariusz benötigt. Polen ist seit 2005 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden. Koreanische Hersteller mit Standorten in Polen (Samsung SDI, LG Energy Solution, SK On) benötigen diese Auszüge häufig für die Unterlagen ihrer polnischen Tochtergesellschaften.
Koreanische Handelsregisterauszüge zur Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) benötigen eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille. Die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Tabelle. Dies ist erforderlich für die Gründung einer Zweigniederlassung in den VAE, die Eröffnung von Firmenkonten in den VAE und den Abschluss von Verträgen mit Freihandelszonen-Behörden oder dem DED (Department of Economic Development). Eine arabische Übersetzung wird ergänzt, falls die empfangende Stelle sie verlangt.
Koreanische Handelsregisterauszüge zur Verwendung in Festlandchina erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). China ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat (领事认证) nicht der übliche Weg. Die Auszüge werden für die Gründung eines WFOE (Unternehmen in vollständig ausländischem Besitz) oder eines JV (Joint Venture) bei der SAMR (State Administration for Market Regulation), die Eröffnung chinesischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen verwendet. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese dort.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Neuseeland werden für die Eintragung einer neuseeländischen Zweigniederlassung, die Eröffnung neuseeländischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit neuseeländischen Geschäftspartnern benötigt. Neuseeland ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten englischen Übersetzung eingereicht werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Hongkong werden für die Eintragung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Hongkong, die Eröffnung von Firmenkonten in Hongkong und den Abschluss von Handelsverträgen mit Geschäftspartnern in Hongkong benötigt. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch eingereicht werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Ungarn werden für die Eintragung einer ungarischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit ungarischen Geschäftspartnern benötigt. Ungarn ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1973). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten ungarischen Übersetzung eingereicht werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Tschechien werden für die Eintragung einer tschechischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit tschechischen Geschäftspartnern benötigt. Tschechien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1998). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten tschechischen Übersetzung eingereicht werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Rumänien werden für die Eintragung einer rumänischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit rumänischen Geschäftspartnern benötigt. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten rumänischen Übersetzung eingereicht werden.
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für die Philippinen werden für die Eintragung einer philippinischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung bei der SEC oder PEZA, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit philippinischen Geschäftspartnern benötigt. Die Philippinen sind Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 14. Mai 2019; ersetzte das DFA Red Ribbon). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten englischen Übersetzung eingereicht werden.