Spanien
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Spanien
Koreanische Handelsregisterauszüge (법인등기부등본) mit Apostille für Spanien sind erforderlich für die Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Spanien, die Eröffnung spanischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit spanischen Geschäftspartnern. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und per traducción jurada übersetzt werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Spanien
- 1법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht (대법원 등기소) anfordern
- 2OKA-Apostille
- 3Traducción jurada ins Spanische
- 4Einreichung beim spanischen Registro Mercantil, bei einer notaría oder bei der Bank
Anforderungen für Spanien
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben und Siegel des Registergerichts
- OKA-Apostille
- Traducción jurada ins Spanische
- Das spanische Registro Mercantil kann für die Registrierung einer Zweigniederlassung weitere Unternehmensdokumente verlangen
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen apostillierten koreanischen Handelsregisterauszug, um in Spanien ein Bankkonto zu eröffnen?
Ja. Spanische Banken verlangen für die Eröffnung von Firmenkonten im Namen eines koreanischen Unternehmens in der Regel apostillierte koreanische Handelsregisterunterlagen mit traducción jurada.
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