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Spanien

Zielland-Leitfaden

Apostille — Spanien

Spanische Behörden, darunter die Ausländerbehörden (Oficina de Extranjería), Universitäten (über die UNED) und Gerichte, akzeptieren koreanische Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA). Unsere Experten übernehmen den gesamten Apostilleablauf und koordinieren beglaubigte spanische Übersetzungen für Ihre Einreichungen in Spanien.

Anforderungen für Spanien

  • Die Apostille der OKA wird von allen spanischen Behörden akzeptiert
  • Für die meisten amtlichen Einreichungen ist eine beglaubigte spanische Übersetzung (traducción jurada) erforderlich
  • Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse durch die UNED gelten bestimmte Anforderungen an akademische Dokumente
  • Für NIE-Anträge und Unterlagen für Langzeitvisa gelten bestimmte Listen
  • Einreichungen beim Registro Civil für Personenstandsurkunden erfordern eine Apostille plus jurada-Übersetzung

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Zugang zu vereidigten spanischen Übersetzern (traductores jurados) für apostillierte koreanische Dokumente
Erfahrung mit Unterlagen zur Anerkennung von Abschlüssen durch die UNED
Vertrautheit mit den Unterlagen der spanischen Ausländerbehörde (Extranjería)

Häufig gestellte Fragen

Werden koreanische Apostillen in Spanien akzeptiert?

Ja. Korea und Spanien sind beide Mitglieder des Haager Übereinkommens. Apostillen der OKA werden von spanischen Behörden vollständig anerkannt.

Brauche ich zusätzlich zur Apostille eine vereidigte spanische Übersetzung?

Ja, für amtliche Einreichungen in Spanien. Erforderlich ist eine traducción jurada (vereidigte beglaubigte Übersetzung) eines in Spanien gerichtlich zugelassenen Übersetzers.

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