Spanien
Dokument-Apostille
Geburtsurkunde Apostille — Spanien
Für Spanien apostillierte koreanische Geburtsurkunden werden für die Eintragung beim Registro Civil, Visumanträge zur Familienzusammenführung, Einbürgerungsverfahren und die Eintragung von Eheschließungen in Spanien benötigt. Das Dokument muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten spanischen Übersetzung (traducción jurada) versehen werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches geburtsurkunde für Spanien
- 1Beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift der koreanischen Geburtsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt
- 2Reichen Sie sie zur Apostille bei der OKA ein — in der Regel am selben Tag bei persönlicher Abgabe (bis zu 10 Dokumente), 7–10 Tage per Post
- 3Lassen Sie eine traducción jurada (vereidigte Übersetzung) von einem vom spanischen Außenministerium zugelassenen Übersetzer anfertigen
- 4Reichen Sie sie bei der spanischen Behörde ein — je nach Bedarf beim Registro Civil, beim Consulado oder bei der Dirección General de los Registros y del Notariado
Anforderungen für Spanien
- Koreanische Geburtsurkunde mit amtlichem Siegel der Gemeinde
- Apostille der OKA
- Traducción jurada durch einen vom spanischen Außenministerium zugelassenen Übersetzer
- Das Registro Civil kann verlangen, dass das Dokument aktuell ist — klären Sie die Gültigkeitsdauer mit Ihrem zuständigen Amt
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Welche Art spanischer Übersetzung ist für eine koreanische Geburtsurkunde erforderlich?
Spanische Behörden verlangen eine traducción jurada — eine vereidigte Übersetzung durch einen Übersetzer, der vom spanischen Ministerio de Asuntos Exteriores offiziell zugelassen ist. Übliche beglaubigte Übersetzungen nicht zugelassener Übersetzer werden weder vom Registro Civil noch von spanischen Konsulaten akzeptiert.
Brauche ich für die Personenstandsregistrierung in Spanien eine Apostille auf meiner koreanischen Geburtsurkunde?
Ja. Spanien ist Mitglied des Haager Übereinkommens, daher ist für koreanische Dokumente, die in spanischen Personenstandsverfahren, Visumanträgen und Einbürgerungsverfahren verwendet werden, eine Apostille der OKA erforderlich.
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