Spanien
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Spanien
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Spanien sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor spanischen Gerichten und notarías, für Immobiliengeschäfte in Spanien sowie für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von spanischen Anwälten oder gestorías betreut werden. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und per traducción jurada übersetzt werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Spanien
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar (공증인) unterzeichnen
- 2MOJ-Apostille
- 3Traducción jurada ins Spanische
- 4Einreichung bei der spanischen notaría, dem Anwalt oder der gestoría, die in Ihrem Namen handelt
Anforderungen für Spanien
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- MOJ-Apostille
- Traducción jurada ins Spanische
- Spanische notarías können bei Immobiliengeschäften eine zusätzliche Prüfung der Apostille verlangen
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit einer koreanischen Vollmacht mit Apostille eine Immobilie in Spanien verkaufen?
Ja. Spanische notarías akzeptieren koreanische Vollmachten mit Apostille und traducción jurada für Immobiliengeschäfte, sodass ein Vertreter in Ihrem Namen handeln kann, ohne dass Sie in Spanien anwesend sein müssen.
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