Dokument-Apostille
Vollmacht-Apostille in Korea
Apostille und beglaubigte Übersetzung koreanischer Vollmachten für Vertretung, Immobiliengeschäfte, Finanzen und Unternehmensvollmachten im Ausland.
Wählen Sie Ihr Zielland
Koreanische Vollmachten mit Apostille für die USA werden für Immobiliengeschäfte, die Verwaltung von Finanzkonten, die Vertretung in US-Verfahren und Unternehmensbevollmächtigungen verwendet. Eine koreanische Vollmacht muss aufgesetzt, von einem koreanischen Notar (공증인) notariell beglaubigt und anschließend vom koreanischen Justizministerium (MOJ) apostilliert werden.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Deutschland werden für Immobiliengeschäfte, Anmeldungen zum Handelsregister und die Vertretung in deutschen Verfahren verwendet. Sie müssen vor der Apostille von einem koreanischen Notar notariell beglaubigt werden.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Frankreich werden für Immobilien, Erbschaften und Gerichtsverfahren in Frankreich verwendet. Französische notaires verlangen koreanische Vollmachten mit Apostille und traduction assermentée.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für das Vereinigte Königreich werden für Immobiliengeschäfte, Finanzangelegenheiten und Gerichtsverfahren im Vereinigten Königreich verwendet.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Kanada werden für Immobiliengeschäfte, Finanzangelegenheiten und die rechtliche Vertretung in Kanada verwendet.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Australien werden für Immobiliengeschäfte, Finanzangelegenheiten und Gerichtsverfahren in Australien verwendet.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Japan werden für Immobiliengeschäfte, gesellschaftsrechtliche Einreichungen und die rechtliche Vertretung in Japan verwendet.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Spanien sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor spanischen Gerichten und notarías, für Immobiliengeschäfte in Spanien sowie für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von spanischen Anwälten oder gestorías betreut werden. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und per traducción jurada übersetzt werden.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für die Niederlande werden für die rechtliche Vertretung vor niederländischen notarissen, für Immobilien- und Finanzgeschäfte sowie für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten verwendet. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer niederländischen Übersetzung eines beëdigd vertaler begleitet sein.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Italien werden für Immobiliengeschäfte, Gerichtsverfahren und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten verwendet, die von italienischen notai oder Anwälten betreut werden. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und durch eine italienische asseverata-Übersetzung ergänzt werden.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Singapur werden für Immobiliengeschäfte bei der Singapore Land Authority (SLA), Angelegenheiten des CPF (Central Provident Fund), gesellschaftsrechtliche Einreichungen bei der ACRA und die rechtliche Vertretung in Verfahren in Singapur verwendet. Eine koreanische Vollmacht muss vor der Apostille von einem koreanischen Notar notariell beglaubigt werden.
Koreanische Vollmachten für Vietnam sind notarielle Urkunden und erhalten daher jetzt eine reguläre Apostille des Justizministeriums (MOJ). Der Beitritt Vietnams zum Haager Apostille-Übereinkommen ist am 11. September 2026 in Kraft getreten, sodass die frühere Kette aus Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und Legalisation durch die vietnamesische Botschaft nicht mehr der übliche Weg ist. Verwendet wird die Vollmacht für die rechtliche Vertretung vor vietnamesischen Gerichten und Notaren, für Vollmachten zur Führung von FDI-Unternehmen und für Immobiliengeschäfte mit einer vietnamesischen Partei. Da die Änderung neu ist, klären Sie mit der vietnamesischen empfangenden Stelle, ob sie zusätzlich eine beglaubigte vietnamesische Übersetzung oder andere Formalitäten verlangt.
Koreanische Vollmachten für Thailand erfordern eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft – für die rechtliche Vertretung, Immobiliengeschäfte mit thailändischen Behörden und Vollmachten zur Führung von BOI-Unternehmen. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gelten die Beglaubigung durch die OKA und die Legalisation durch die thailändische Botschaft.
Koreanische Vollmachten für Indien sind notarielle Urkunden und erhalten daher eine reguläre Apostille des Justizministeriums (MOJ). Indien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und Attestierung durch die indische Botschaft nicht der übliche Weg. Verwendet wird die Vollmacht für die rechtliche Vertretung vor indischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Indien und für gesellschaftsrechtliche Vollmachten bei Geschäftstätigkeiten in Indien. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese daher mit ihr.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Belgien sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor belgischen Notaren (notaires) oder Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Belgien und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von belgischen Anwälten betreut werden. Belgien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen ins Französische oder Niederländische erfolgen.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Österreich sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor österreichischen Notaren und Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Österreich und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Österreich ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte deutsche Übersetzungen sein.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für die Schweiz sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor Schweizer Notaren, für Immobiliengeschäfte und für Finanzangelegenheiten, die von Schweizer Banken oder Kanzleien betreut werden. Die Schweiz ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen der Sprache des Kantons entsprechen.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Portugal sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor portugiesischen notários und Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Portugal und für die Verwaltung von Golden-Visa-Investitionen. Portugal ist seit 1968 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte portugiesische Übersetzungen sein.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Polen sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor polnischen notariusze und Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Polen und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Polen ist seit 2005 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
Koreanische Vollmachten für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind notarielle Urkunden und durchlaufen daher die notarielle Beglaubigung, dann die Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und dann die Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille. Die VAE sind kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Erforderlich ist dies für die rechtliche Vertretung vor Gerichten und Behörden der VAE, für Immobiliengeschäfte in den VAE, für Unternehmensgründungen beim DED und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von Anwälten in den VAE betreut werden. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, wenn die empfangende Stelle sie verlangt.
Koreanische Vollmachten zur Verwendung in Festlandchina sind notarielle Urkunden und erhalten daher eine reguläre Apostille des Justizministeriums (MOJ). China ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das chinesische Konsulat (领事认证) nicht der übliche Weg. Verwendet wird die Vollmacht für die rechtliche Vertretung vor chinesischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in China, für die Gründung von WFOE/JV und für Finanztransaktionen. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese daher mit ihr.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Neuseeland sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor neuseeländischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Neuseeland und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von neuseeländischen Anwälten betreut werden. Neuseeland ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten englischen Übersetzung begleitet sein.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Hongkong sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor Hongkonger Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Hongkong und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von Hongkonger Anwälten betreut werden. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch begleitet sein.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Ungarn sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor ungarischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Ungarn und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von ungarischen Anwälten betreut werden. Ungarn ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1973). Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten ungarischen Übersetzung begleitet sein. Zudem muss ein ungarischer Notar (notar) die Vollmacht bestätigen.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für die Tschechische Republik sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor tschechischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in der Tschechischen Republik und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von tschechischen Anwälten betreut werden. Die Tschechische Republik ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1998). Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten tschechischen Übersetzung begleitet sein. Zudem muss ein tschechischer Notar (notář) die Vollmacht bestätigen.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Rumänien sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor rumänischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Rumänien und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von rumänischen Anwälten betreut werden. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten rumänischen Übersetzung begleitet sein. Zudem muss ein rumänischer Notar (notar public) die Vollmacht bestätigen.
Koreanische Vollmachten mit Apostille für die Philippinen sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor philippinischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte auf den Philippinen und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von philippinischen Anwälten betreut werden. Die Philippinen sind Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 14. Mai 2019; ersetzte das DFA Red Ribbon). Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten englischen Übersetzung begleitet sein. Zudem muss ein philippinischer Notary Public die Vollmacht bestätigen.