Vereinigte Arabische Emirate
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Vereinigte Arabische Emirate
Koreanische Vollmachten für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind notarielle Urkunden und durchlaufen daher die notarielle Beglaubigung, dann die Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und dann die Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille. Die VAE sind kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Erforderlich ist dies für die rechtliche Vertretung vor Gerichten und Behörden der VAE, für Immobiliengeschäfte in den VAE, für Unternehmensgründungen beim DED und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von Anwälten in den VAE betreut werden. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, wenn die empfangende Stelle sie verlangt.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Vereinigte Arabische Emirate
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2Beglaubigung durch die OKA (재외동포청 확인)
- 3Das von der OKA beglaubigte Dokument zur Legalisation bei der Botschaft der VAE in Seoul einreichen
- 4Beglaubigte arabische Übersetzung durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer, falls die empfangende Stelle sie verlangt
- 5Einreichung beim Anwalt, bei der Behörde oder beim Immobilien- bzw. Unternehmensregister in den VAE
Anforderungen für Vereinigte Arabische Emirate
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- Beglaubigung durch die OKA (재외동포청 확인) – die VAE sind kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens
- Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul
- Beglaubigte arabische Übersetzung, falls die empfangende Stelle sie verlangt
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für meine koreanische Vollmacht in den VAE eine Apostille oder eine Legalisation durch die Botschaft?
Eine Legalisation durch die Botschaft. Die VAE sind kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens (prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle), daher erhält eine koreanische Vollmacht zur Verwendung in den VAE eine Beglaubigung durch die OKA mit anschließender Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille.
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