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Vereinigte Arabische Emirate

Dokument-Apostille

Handelsregisterauszug Apostille — Vereinigte Arabische Emirate

Koreanische Handelsregisterauszüge zur Verwendung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) benötigen eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille. Die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Tabelle. Dies ist erforderlich für die Gründung einer Zweigniederlassung in den VAE, die Eröffnung von Firmenkonten in den VAE und den Abschluss von Verträgen mit Freihandelszonen-Behörden oder dem DED (Department of Economic Development). Eine arabische Übersetzung wird ergänzt, falls die empfangende Stelle sie verlangt.

So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Vereinigte Arabische Emirate

  1. 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
  2. 2OKA-Beglaubigung (재외동포청 확인)
  3. 3Das von der OKA beglaubigte Dokument bei der Botschaft der VAE in Seoul zur Legalisation einreichen
  4. 4Beglaubigte Übersetzung ins Arabische durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer, falls die empfangende Stelle sie verlangt
  5. 5Einreichung beim DED der VAE, bei einer Freihandelszonen-Behörde oder einer Bank

Anforderungen für Vereinigte Arabische Emirate

  • Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
  • OKA-Beglaubigung (재외동포청 확인) – die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens
  • Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul
  • Beglaubigte Übersetzung ins Arabische durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer, falls die empfangende Stelle sie verlangt

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit dem Ablauf OKA-Beglaubigung → Legalisation durch die Botschaft der VAE
Erfahrung mit Unternehmenseintragungen beim DED und in Freihandelszonen der VAE für koreanische Unternehmen
Zugang zu beglaubigten Übersetzern ins Arabische für Unternehmensdokumente
Wissen, dass die VAE keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens sind (aktuellen Stand in der HCCH-Tabelle prüfen)

Häufig gestellte Fragen

Brauchen meine koreanischen Unternehmensdokumente für die VAE eine Apostille oder eine Legalisation durch die Botschaft?

Eine Legalisation durch die Botschaft. Die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens (aktuellen Stand in der HCCH-Tabelle prüfen), daher benötigen koreanische Unternehmensdokumente für die VAE eine OKA-Beglaubigung und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille.

Welche Art von arabischer Übersetzung ist für die Unternehmenseintragung in den VAE erforderlich?

Die VAE verlangen beglaubigte arabische Übersetzungen durch Übersetzer, die vom Justizministerium der VAE zugelassen sind. Gewöhnliche beglaubigte Übersetzungen werden vom DED oder von Freihandelszonen-Behörden möglicherweise nicht akzeptiert.

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