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Vereinigte Arabische Emirate

Dokument-Apostille

Familienregister Apostille — Vereinigte Arabische Emirate

Koreanische Familienregisterdokumente zur Verwendung in den VAE erfordern eine Bestätigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul — keine Apostille. Die VAE sind kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Benötigt werden die Dokumente für Personenstandseintragungen, Familienvisa, Erbschaftsverfahren und Immobilieneigentum von Familien. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, falls die empfangende Stelle sie verlangt.

So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Vereinigte Arabische Emirate

  1. 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
  2. 2Bestätigung durch die OKA (재외동포청 확인)
  3. 3Das von der OKA bestätigte Dokument bei der Botschaft der VAE in Seoul zur Legalisation einreichen
  4. 4Beglaubigte Übersetzung ins Arabische, falls die empfangende Stelle sie verlangt
  5. 5Einreichung bei der Einwanderungsbehörde der VAE, der Immobilien- oder Wirtschaftsbehörde oder der zuständigen Stelle

Anforderungen für Vereinigte Arabische Emirate

  • Koreanisches Familienregister (가족관계증명서 oder 기본증명서) mit Amtssiegel
  • Bestätigung durch die OKA (재외동포청 확인) — die VAE sind kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens
  • Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul
  • Beglaubigte Übersetzung ins Arabische, falls die empfangende Stelle sie verlangt

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit dem Ablauf Bestätigung durch die OKA → Legalisation durch die Botschaft der VAE
Erfahrung mit den Anforderungen der VAE an Familienvisa und Personenstandseintragungen
Zugang zu beglaubigten Übersetzern für Arabisch für Personenstandsurkunden

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für mein koreanisches Familienregister in den VAE eine Apostille oder eine Legalisation durch die Botschaft?

Eine Legalisation durch die Botschaft. Die VAE sind kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens (prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle), daher erhält ein koreanisches Familienregister für die VAE eine Bestätigung durch die OKA und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul — keine Apostille.

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