Vereinigte Arabische Emirate
Dokument-Apostille
Abschlusszeugnis (Diplom) Apostille — Vereinigte Arabische Emirate
Koreanische Abschlusszeugnisse zur Verwendung in den VAE erfordern eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille. Die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Erforderlich ist dies für Anträge auf ein Arbeitsvisum, berufliche Zulassungen in reglementierten Bereichen (Gesundheitswesen, Ingenieurwesen), die berufliche Registrierung in Freihandelszonen und die Einschreibung in Graduiertenprogramme in den VAE. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, falls die empfangende Stelle dies verlangt.
So apostillieren Sie ein koreanisches abschlusszeugnis (diplom) für Vereinigte Arabische Emirate
- 1Das Original-Abschlusszeugnis oder eine beglaubigte Kopie von der koreanischen Hochschule beschaffen
- 2Bei der OKA zur Beglaubigung einreichen (재외동포청 확인)
- 3Das von der OKA beglaubigte Dokument bei der Botschaft der VAE in Seoul zur Legalisation einreichen
- 4Eine beglaubigte arabische Übersetzung durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer veranlassen, falls die empfangende Stelle dies verlangt
- 5Beim Arbeitgeber in den VAE, der Berufszulassungsbehörde oder der Freihandelszone einreichen
Anforderungen für Vereinigte Arabische Emirate
- Original-Abschlusszeugnis aus Korea oder eine von der Hochschule ausgestellte beglaubigte Kopie
- OKA-Beglaubigung (재외동포청 확인) – die VAE sind keine Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens
- Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul
- Beglaubigte arabische Übersetzung durch einen vom Justizministerium der VAE zugelassenen Übersetzer, falls die empfangende Stelle dies verlangt
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für mein koreanisches Abschlusszeugnis in den VAE eine Apostille oder eine Legalisation durch die Botschaft?
Eine Legalisation durch die Botschaft. Die VAE sind keine Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens (prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle), daher erhält ein koreanisches Abschlusszeugnis für die VAE eine OKA-Beglaubigung mit anschließender Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille.
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