Dokument-Apostille
Abschlusszeugnis (Diplom)-Apostille in Korea
Apostille und beglaubigte Übersetzung koreanischer Abschlusszeugnisse (Universität, College, Berufsschule) für Beruf, Anerkennung, Zulassung und Studium.
Wählen Sie Ihr Zielland
Für die USA apostillierte koreanische Hochschulabschlusszeugnisse werden für US-Arbeitsvisa (H-1B, O-1), die Bewertung von Abschlüssen durch WES oder andere NACES-Mitglieder, berufliche Zulassungen (Ärzte-, Rechts- und Ingenieurkammern) und die Zulassung zu Graduiertenstudiengängen benötigt. USCIS und US-Arbeitgeber verlangen in der Regel sowohl eine Apostille als auch eine beglaubigte englische Übersetzung.
Für Deutschland apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Anerkennung akademischer Abschlüsse durch die KMK, die Prüfung in der ANABIN-Datenbank, die Hochschulzulassung und Anträge auf ein Visum für Fachkräfte benötigt. Deutsche Arbeitgeber und Hochschulen verlangen apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse mit beglaubigter deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.
Für Frankreich apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Anerkennung durch ENIC-NARIC France, die Hochschulzulassung, berufliche Zulassungen (médecins étrangers, avocats) und Anträge auf ein Arbeitsvisum benötigt. Französische Behörden verlangen apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse mit traduction assermentée (beeidigte Übersetzung).
Für das Vereinigte Königreich apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Bewertung durch Ecctis, Anträge auf das Skilled Worker Visa bei UKVI, die Registrierung bei Berufsorganisationen (GMC, NMC, SRA, Engineering Council) und die Hochschulzulassung benötigt. UKVI akzeptiert Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA).
Für Kanada apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Bewertung durch WES, Punkte im Express-Entry-Verfahren von IRCC, Anträge bei Berufszulassungsstellen der Provinzen und die Zulassung zu Graduiertenstudiengängen kanadischer Hochschulen benötigt.
Für Australien apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die berufliche Registrierung bei AHPRA, die Kompetenzbewertung (Skills Assessment) durch Vetassess, TRA, ACS oder andere Bewertungsstellen und die Zulassung an australischen Hochschulen benötigt.
Für Japan apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Zulassung an japanischen Graduate Schools, berufliche Zulassungen (医師免許, 弁護士) sowie Visa für Fachkräfte und hochqualifizierte Fachkräfte im Punktesystem benötigt.
Für Spanien apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die homologación (Anerkennung des Abschlusses) durch das spanische Ministerio de Educación, berufliche Zulassungen, die Beschäftigung bei spanischen Unternehmen und die Zulassung zu spanischen Graduiertenprogrammen benötigt. Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und als traducción jurada (beeidigte Übersetzung) übersetzt werden.
Für die Niederlande apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Bewertung durch Nuffic (EP-Nuffic), berufliche Zulassungen und Bewerbungen bei niederländischen Hochschulen oder Arbeitgebern benötigt. Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten niederländischen Übersetzung versehen werden.
Für Italien apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die dichiarazione di valore (Wertigkeitserklärung) durch italienische Hochschulen und Konsulate, berufliche Zulassungen (ordine professionale) und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen benötigt. Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer italienischen Übersetzung asseverata (beeidigt) versehen werden.
Für Singapur apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für Anträge auf den Employment Pass (EP) und den S Pass beim MOM, die Zulassung zum Graduiertenstudium an NUS, NTU und SMU sowie berufliche Zulassungen bei Stellen wie dem Singapore Medical Council (SMC) und dem Singapore Nursing Board (SNB) benötigt. Singapur ist 2021 dem Haager Übereinkommen beigetreten – Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA) werden ohne Legalisation durch die Botschaft akzeptiert.
Koreanische Abschlusszeugnisse zur Verwendung in Vietnam erhalten jetzt eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Der Beitritt Vietnams zum Haager Apostille-Übereinkommen ist am 11. September 2026 in Kraft getreten, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die vietnamesische Botschaft nicht mehr der übliche Weg. Benötigt wird dies für Anträge auf eine Arbeitserlaubnis (EP), bei denen Bildungsabschlüsse überprüft werden müssen, und für die Registrierung von Geschäftsführern von FDI-Unternehmen bei vietnamesischen Behörden. Da die Änderung neu ist, klären Sie mit der empfangenden vietnamesischen Stelle, ob sie zusätzlich eine beglaubigte vietnamesische Übersetzung oder weitere Formalitäten verlangt.
Koreanische Abschlusszeugnisse zur Verwendung in Thailand erfordern eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Dies ist für Anträge auf eine BOI-Arbeitserlaubnis, berufliche Zulassungen in Thailand und die Beschäftigung bei thailändischen Unternehmen erforderlich, die überprüfte Qualifikationen verlangen. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gilt OKA-Beglaubigung plus Legalisation durch die thailändische Botschaft.
Koreanische Abschlusszeugnisse zur Verwendung in Indien erhalten eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Attestierung durch die indische Botschaft nicht mehr der übliche Weg. Benötigt wird dies für Lehrtätigkeiten, berufliche Zulassungen, die Anerkennung von Abschlüssen durch indische Behörden und Anträge auf ein indisches Arbeitsvisum. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie dies daher mit ihr.
Für Belgien apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für Anträge auf die kombinierte Erlaubnis (Single Permit) und die Blaue Karte EU, die Anerkennung durch die belgischen NARIC-Stellen und die Zulassung an belgischen Hochschulen (KU Leuven, UGent, UCLouvain, VUB) benötigt. Belgien ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen in der Sprache der Region der empfangenden Stelle (Französisch oder Niederländisch) angefertigt werden.
Für Österreich apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR), die Blaue Karte EU, die Nostrifizierung (Anerkennung von Abschlüssen für reglementierte Berufe) und die Zulassung an österreichischen Hochschulen benötigt. Österreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte deutsche Übersetzungen sein.
Für die Schweiz apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für Anträge auf die Arbeitsbewilligungen B und L, die Zulassung an der ETH Zürich und der EPFL sowie die Anerkennung durch das Schweizer SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) benötigt. Die Schweiz ist seit 1972 Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen der Amtssprache des Kantons entsprechen.
Für Portugal apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden als Nachweise für D7/D8-Visa, für Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der AIMA, für die Zulassung an portugiesischen Hochschulen (Universidade de Lisboa, Universidade do Porto, NOVA) und für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen benötigt. Portugal ist seit 1968 Mitglied des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte portugiesische Übersetzungen sein.
Für Polen apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für Anträge auf die Arbeitserlaubnis Typ A und die Blaue Karte EU, die Anerkennung durch die NAWA (polnische Nationale Agentur für akademischen Austausch) und die Zulassung an polnischen Hochschulen (Jagiellonen-Universität, Universität Warschau) benötigt. Polen ist dem Haager Übereinkommen 2005 beigetreten. Alle Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
Koreanische Abschlusszeugnisse zur Verwendung in den VAE erfordern eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul – keine Apostille. Die VAE sind keine Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Erforderlich ist dies für Anträge auf ein Arbeitsvisum, berufliche Zulassungen in reglementierten Bereichen (Gesundheitswesen, Ingenieurwesen), die berufliche Registrierung in Freihandelszonen und die Einschreibung in Graduiertenprogramme in den VAE. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, falls die empfangende Stelle dies verlangt.
Koreanische Abschlusszeugnisse (Diplome) zur Verwendung in Festlandchina erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). China ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das chinesische Konsulat (领事认证) nicht der übliche Weg. Verwendet wird dies für Anträge auf ein Z-Arbeitsvisum, die WFOE/JV-Registrierung bei der SAMR, Stellen als Universitätsdozent, das X-Studentenvisum und berufliche Zertifizierungen in reglementierten Bereichen. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie dies daher mit ihr.
Apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse für Neuseeland werden für Anträge auf ein AEWV-Fachkräftevisum, die Punktebewertung in der Skilled Migrant Category (SMC), die Zulassung zum Graduiertenstudium und die Berufszulassung benötigt. Neuseeland ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische vorgelegt werden.
Apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse für Hongkong werden für Anträge auf ein Arbeitsvisum, die berufliche Bewertung im Rahmen von CIES/QMAS, die Zulassung zum Graduiertenstudium und die Berufszulassung in reglementierten Branchen (Gesundheitswesen, Ingenieurwesen) benötigt. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch vorgelegt werden.
Apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse für Ungarn werden für Anträge auf ein Arbeitsvisum, die Berufszulassung in reglementierten Branchen, die Zulassung zum Graduiertenstudium und die Anerkennung von Abschlüssen durch ungarische Behörden benötigt. Ungarn ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1973). Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ungarische vorgelegt werden.
Apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse für Tschechien werden für Anträge auf ein Arbeitsvisum, die Berufszulassung in reglementierten Branchen, die Zulassung zum Graduiertenstudium und die Anerkennung von Abschlüssen durch tschechische Behörden benötigt. Tschechien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1998). Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Tschechische vorgelegt werden.
Apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse für Rumänien werden für Anträge auf ein Arbeitsvisum, die Berufszulassung in reglementierten Branchen, die Zulassung zum Graduiertenstudium und die Anerkennung von Abschlüssen durch rumänische Behörden benötigt. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Rumänische vorgelegt werden.
Apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse für die Philippinen werden für Anträge auf ein Arbeitsvisum, die Berufszulassung in reglementierten Branchen (Gesundheitswesen, Ingenieurwesen, Bildung) und die Anerkennung von Abschlüssen durch philippinische Behörden benötigt. Die Philippinen sind Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 14. Mai 2019; es ersetzte das DFA Red Ribbon). Das Abschlusszeugnis muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische vorgelegt werden.