Schweiz
Dokument-Apostille
Abschlusszeugnis (Diplom) Apostille — Schweiz
Für die Schweiz apostillierte koreanische Abschlusszeugnisse werden für Anträge auf die Arbeitsbewilligungen B und L, die Zulassung an der ETH Zürich und der EPFL sowie die Anerkennung durch das Schweizer SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) benötigt. Die Schweiz ist seit 1972 Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen der Amtssprache des Kantons entsprechen.
So apostillieren Sie ein koreanisches abschlusszeugnis (diplom) für Schweiz
- 1Das Original-Abschlusszeugnis oder eine beglaubigte Kopie von der koreanischen Hochschule beschaffen
- 2Bei der Overseas Koreans Agency (OKA) zur Apostille einreichen
- 3Je nach Kanton eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische oder Italienische veranlassen
- 4Beim kantonalen Migrationsamt, der Hochschule oder der Schweizer Botschaft einreichen
Anforderungen für Schweiz
- Original-Abschlusszeugnis aus Korea oder eine von der Hochschule ausgestellte beglaubigte Kopie
- OKA-Apostille
- Beglaubigte Übersetzung in die jeweilige kantonale Amtssprache
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangen die ETH Zürich und die EPFL ein apostilliertes koreanisches Abschlusszeugnis?
Ja. Beide Hochschulen verlangen für die internationale Zulassung apostillierte koreanische akademische Nachweise. Die ETH Zürich verlangt in der Regel eine deutsche oder englische Übersetzung, die EPFL eine französische Übersetzung.
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