Schweiz
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Schweiz
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für die Schweiz werden für die Eintragung einer Schweizer Zweigniederlassung im Handelsregister, die Eröffnung Schweizer Firmenkonten und den Abschluss gesellschaftsrechtlicher Vereinbarungen benötigt. Die Schweiz ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen der Amtssprache des jeweiligen Kantons entsprechen.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Schweiz
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische oder Italienische
- 4Einreichung beim kantonalen Handelsregister, bei einem Notar oder einer Bank
Anforderungen für Schweiz
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Kantonssprache
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangen Schweizer Banken einen koreanischen Handelsregisterauszug mit Apostille?
Ja. Schweizer Banken und das kantonale Handelsregister verlangen koreanische Handelsregisterunterlagen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung in die Amtssprache des Kantons.
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