Schweiz
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Schweiz
Koreanische Vollmachten mit Apostille für die Schweiz sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor Schweizer Notaren, für Immobiliengeschäfte und für Finanzangelegenheiten, die von Schweizer Banken oder Kanzleien betreut werden. Die Schweiz ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen der Sprache des Kantons entsprechen.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Schweiz
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2Apostille des Justizministeriums (MOJ)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche, Französische oder Italienische
- 4Einreichung beim Schweizer Notar, der Bank oder dem Rechtsvertreter
Anforderungen für Schweiz
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- MOJ-Apostille
- Beglaubigte Übersetzung in die jeweilige Kantonssprache
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert ein Schweizer Notar eine koreanische Vollmacht mit Apostille?
Ja. Schweizer Notare und Banken akzeptieren koreanische Vollmachten mit MOJ-Apostille und beglaubigter Übersetzung in die Sprache des Kantons für Immobilien- und Finanzangelegenheiten.
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