Dokument-Apostille
Familienregister-Apostille in Korea
Apostille und beglaubigte Übersetzung koreanischer Familienregister (가족관계증명서, 기본증명서, 혼인관계증명서): Einwanderung, Personenstand, Erbe, Visa.
Wählen Sie Ihr Zielland
Koreanische Familienregisterdokumente (가족관계증명서, 기본증명서, 혼인관계증명서, 입양관계증명서) mit Apostille für die USA werden für Einwanderungsanträge bei der USCIS, Adoptionsverfahren, Nachlassangelegenheiten und Nachweise zur doppelten Staatsbürgerschaft verwendet. Für jeden Zweck muss der richtige Dokumenttyp gewählt werden.
Deutsche Standesämter verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Personenstandseintragungen, die Eheschließung in Deutschland und Namensänderungsverfahren von in Deutschland lebenden koreanischen Staatsangehörigen.
Französische Zivilbehörden verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Eintragungen im état civil, Verfahren zur französischen Staatsangehörigkeit und Personenstandsangelegenheiten koreanischer Staatsangehöriger in Frankreich.
Britische Standesbehörden und UKVI verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für die Eintragung eingetragener Partnerschaften, Einwanderungsanträge und den Nachweis des Familienstands.
IRCC Kanada verlangt koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für das Familiensponsoring (Family Class), Einbürgerungsanträge und den Nachweis familiärer Beziehungen.
Das australische Innenministerium (Home Affairs) verlangt koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Familienvisa, Einbürgerung und den Nachweis familiärer Beziehungen.
Japanische Gemeindeämter und Einwanderungsbehörden verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Personenstandseintragungen, Ehegattenvisa und koreanisch-japanische Familienregister-Angelegenheiten (戸籍).
Koreanische Familienregisterdokumente (가족관계증명서, 기본증명서) mit Apostille für Spanien werden für Personenstandseintragungen, Visa zur Familienzusammenführung, Erbschaftsverfahren und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten beim spanischen Registro Civil und bei Konsulaten benötigt. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und per traducción jurada übersetzt werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für die Niederlande werden für Anträge auf Familienzusammenführung beim IND, Personenstandseintragungen bei der niederländischen gemeente und Erbschaftsverfahren benötigt. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und von einem beëdigd vertaler übersetzt werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Italien werden für Personenstandseintragungen beim italienischen Comune, Verfahren zur cittadinanza (Staatsbürgerschaft), Erbschaften und Familienvisa benötigt. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer italienischen Übersetzung asseverata versehen werden.
Koreanische Familienregisterdokumente (가족관계증명서, 기본증명서, 혼인관계증명서) mit Apostille für Singapur werden für PR- und Einbürgerungsanträge bei der ICA, Eintragungen beim ROM, Anträge auf einen Dependant’s Pass und Adoptionsverfahren verwendet. Singapur ist dem Haager Übereinkommen 2021 beigetreten — Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA) werden direkt anerkannt.
Koreanische Familienregisterdokumente (가족관계증명서, 기본증명서) für Vietnam erhalten jetzt eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Der Beitritt Vietnams zum Haager Apostille-Übereinkommen ist am 11. September 2026 in Kraft getreten, daher ist die frühere Kette aus Bestätigung durch die OKA und Legalisation durch die vietnamesische Botschaft nicht mehr der Regelweg. Verwendet werden die Dokumente für Ehegattenvisa, Personenstandseintragungen, Adoptionen und Erbschaftsverfahren bei vietnamesischen Behörden. Da die Änderung neu ist, klären Sie mit der empfangenden Stelle in Vietnam, ob zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Vietnamesische oder andere Formalitäten nötig sind.
Koreanische Familienregisterdokumente für Thailand erfordern für Familienvisa, Personenstandseintragungen bei thailändischen Behörden und Erbschaftsangelegenheiten eine Bestätigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort aber erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gilt die Bestätigung durch die OKA mit anschließender Legalisation durch die thailändische Botschaft.
Koreanische Familienregisterdokumente zur Verwendung in Indien erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus Bestätigung durch die OKA und Attestierung durch die indische Botschaft nicht der Regelweg. Verwendet werden die Dokumente für Personenstandseintragungen, OCI-Card-Anträge und Erbschaftsverfahren, in denen Familienbeziehungen nachgewiesen werden müssen. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese dort.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Belgien werden für Personenstandseintragungen bei der Gemeinde, Anträge auf Familienzusammenführung, Einbürgerungsverfahren und Erbschaften benötigt. Belgien ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen in der Sprache der Region der empfangenden Stelle erfolgen.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Österreich werden für Eintragungen beim Standesamt, Familienvisa, Verfahren zur österreichischen Staatsbürgerschaft und Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Österreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche sein.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für die Schweiz werden für Eintragungen beim Zivilstandsamt, familienbezogene Bewilligungsgesuche und Einbürgerungsverfahren benötigt. Die Schweiz ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen in der Amtssprache des Kantons erfolgen.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Portugal werden für Eintragungen bei der conservatória, Aufenthaltsanträge bei der AIMA, Nachweise für D7/D8-Visa und Verfahren zur portugiesischen Staatsangehörigkeit benötigt. Portugal ist seit 1968 Mitglied des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Portugiesische sein.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Polen werden für Eintragungen beim USC (Standesamt), Familienvisa und Verfahren zur polnischen Staatsangehörigkeit benötigt. Polen ist seit 2005 Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
Koreanische Familienregisterdokumente zur Verwendung in den VAE erfordern eine Bestätigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul — keine Apostille. Die VAE sind kein Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Benötigt werden die Dokumente für Personenstandseintragungen, Familienvisa, Erbschaftsverfahren und Immobilieneigentum von Familien. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, falls die empfangende Stelle sie verlangt.
Koreanische Familienregisterdokumente zur Verwendung in Festlandchina erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). China ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus Bestätigung durch die OKA und Legalisation durch die chinesische Botschaft oder das Konsulat (领事认证) nicht der Regelweg. Verwendet werden die Dokumente für Personenstandseintragungen, familienbezogene Aufenthaltserlaubnisse, die Eheschließung bei den Behörden für Zivilangelegenheiten (民政局), Erbschaftsverfahren und Visa für Familienangehörige. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese dort.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Neuseeland werden für Partner- und Familienzusammenführungsvisa, Personenstandseintragungen und Erbschaftsverfahren benötigt. Neuseeland ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische versehen werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Hongkong werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Immobilieneigentum von Familien benötigt. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch versehen werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Ungarn werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Ungarn ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1973). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ungarische versehen werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Tschechien werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Tschechien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1998). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Tschechische versehen werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Rumänien werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Rumänische versehen werden.
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für die Philippinen werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung mit philippinischen Angehörigen benötigt. Die Philippinen sind Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 14. Mai 2019; ersetzte das DFA Red Ribbon). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische versehen werden.