Thailand
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Thailand
Koreanische Familienregisterdokumente für Thailand erfordern für Familienvisa, Personenstandseintragungen bei thailändischen Behörden und Erbschaftsangelegenheiten eine Bestätigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort aber erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gilt die Bestätigung durch die OKA mit anschließender Legalisation durch die thailändische Botschaft.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Thailand
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Bestätigung durch die OKA
- 3Konsularische Legalisation durch die thailändische Botschaft in Seoul
- 4Beglaubigte Übersetzung ins Thailändische
- 5Einreichung bei der thailändischen Behörde
Anforderungen für Thailand
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Bestätigung durch die OKA — die Apostille gilt in Thailand noch nicht
- Legalisation durch die thailändische Botschaft
- Beglaubigte Übersetzung ins Thailändische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Ist für ein koreanisches Familienregister in Thailand eine Legalisation durch die Botschaft nötig?
Ja. Thailändische Behörden verlangen für koreanische Familienregisterdokumente, die für Personenstandseintragungen und Familienvisa verwendet werden, eine Bestätigung durch die OKA und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft.
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