Thailand
Dokument-Apostille
Heiratsurkunde Apostille — Thailand
Koreanische Heiratsurkunden für Thailand benötigen für Familienvisa, die standesamtliche Eintragung bei thailändischen Behörden und Erbschaftsverfahren eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gelten OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die thailändische Botschaft.
So apostillieren Sie ein koreanisches heiratsurkunde für Thailand
- 1Die koreanische Heiratsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2OKA-Beglaubigung
- 3Legalisation durch die thailändische Botschaft in Seoul
- 4Beglaubigte thailändische Übersetzung
- 5Einreichung bei der thailändischen Behörde
Anforderungen für Thailand
- Koreanische Heiratsurkunde mit Dienstsiegel
- OKA-Beglaubigung — die Apostille gilt in Thailand noch nicht
- Legalisation durch die thailändische Botschaft
- Beglaubigte thailändische Übersetzung
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Ist für eine koreanische Heiratsurkunde in Thailand eine konsularische Legalisation erforderlich?
Ja. Thailand ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin sind daher OKA-Beglaubigung und anschließende Legalisation durch die thailändische Botschaft erforderlich, nicht eine Apostille.
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