Thailand
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Thailand
Koreanische Handelsregisterauszüge für Thailand benötigen für die Unternehmenseintragung beim BOI, die Gründung einer thailändischen Zweigniederlassung und die Eröffnung thailändischer Firmenkonten eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gilt die OKA-Beglaubigung mit anschließender Legalisation durch die thailändische Botschaft.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Thailand
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2OKA-Beglaubigung
- 3Legalisation durch die thailändische Botschaft in Seoul
- 4Beglaubigte Übersetzung ins Thailändische
- 5Einreichung beim thailändischen DBD (Department of Business Development), beim BOI oder bei der Bank
Anforderungen für Thailand
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- OKA-Beglaubigung – die Apostille gilt in Thailand noch nicht
- Legalisation durch die thailändische Botschaft
- Beglaubigte Übersetzung ins Thailändische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich legalisierte koreanische Unternehmensdokumente für die BOI-Eintragung in Thailand?
Ja. Die Unternehmenseintragung beim thailändischen BOI und DBD erfordert koreanische Handelsregisterunterlagen mit OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die thailändische Botschaft.
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