Thailand
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Thailand
Koreanische Vollmachten für Thailand erfordern eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft – für die rechtliche Vertretung, Immobiliengeschäfte mit thailändischen Behörden und Vollmachten zur Führung von BOI-Unternehmen. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gelten die Beglaubigung durch die OKA und die Legalisation durch die thailändische Botschaft.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Thailand
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2Beglaubigung durch die OKA
- 3Legalisation durch die thailändische Botschaft in Seoul
- 4Beglaubigte thailändische Übersetzung
- 5Einreichung beim thailändischen Notar, Gericht oder BOI-Vertreter
Anforderungen für Thailand
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- Beglaubigung durch die OKA – die Apostille ist in Thailand noch nicht gültig
- Legalisation durch die thailändische Botschaft
- Beglaubigte thailändische Übersetzung
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Ist für eine koreanische Vollmacht in Thailand eine konsularische Legalisation erforderlich?
Ja. Thailändische Behörden verlangen für koreanische Vollmachten, die bei Rechts- und Immobiliengeschäften verwendet werden, eine Beglaubigung durch die OKA mit anschließender Legalisation durch die thailändische Botschaft.
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