Dokument-Apostille
Heiratsurkunde-Apostille in Korea
Apostille und beglaubigte Übersetzung koreanischer Heiratsurkunden für Ehegattenvisa, Familiennachzug, Namensänderung, Erbe und Personenstand im Ausland.
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Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für die USA werden für Ehegattenvisa (IR-1, CR-1, K-3), Green-Card-Anträge bei der USCIS, Namensänderungen, die Aktualisierung von Versicherungsbegünstigten und Nachlassangelegenheiten benötigt. Die USCIS verlangt sowohl eine Apostille als auch eine beglaubigte englische Übersetzung.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Deutschland werden für die Eintragung beim Standesamt, Visa zur Familienzusammenführung, die Eintragung einer Namensänderung und Anträge auf ein Ehegattenvisum bei der deutschen Botschaft benötigt. Erforderlich ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.
Französische Behörden verlangen apostillierte koreanische Heiratsurkunden für die Eintragung ins französische Personenstandsregister (état civil), Ehegatten- und Familienvisa sowie Anträge auf die französische Staatsangehörigkeit. Eine beeidigte Übersetzung (traduction assermentée) ist erforderlich.
Koreanische Heiratsurkunden für Anträge auf ein britisches Ehegatten- oder Partnervisum (Nachzug zu einem britischen Staatsbürger oder einer dort niedergelassenen Person) müssen beglaubigt werden. UKVI akzeptiert Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA) auf koreanischen Heiratsurkunden.
Die kanadische Einwanderungsbehörde (IRCC) verlangt apostillierte koreanische Heiratsurkunden für das Ehegatten-Sponsoring, offene Arbeitserlaubnisse für Ehepartner und zivilrechtliche Angelegenheiten in Kanada.
Das australische Department of Home Affairs verlangt apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Partnervisa (Subclass 309/100, 820/801). Eine NAATI-zertifizierte englische Übersetzung ist erforderlich.
Japanische Gemeindeämter verlangen apostillierte koreanische Heiratsurkunden für die standesamtliche Eintragung, Anträge auf ein Ehegattenvisum und Angelegenheiten des Familienregisters (戸籍), die koreanische Staatsangehörige betreffen.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Spanien werden für die Eintragung im Registro Civil, Visa zur Familienzusammenführung, Namensänderungsverfahren im Ausland und Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und als traducción jurada (beeidigte Übersetzung) übersetzt werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für die Niederlande werden für die Eintragung bei der niederländischen gemeente, Anträge auf Partnervisa und Familienzusammenführung beim IND sowie Erbschaftsverfahren benötigt. Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und von einem beëdigd vertaler (vereidigter Übersetzer) übersetzt werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Italien werden für die Eintragung beim italienischen Comune, Anträge auf ein Ehegattenvisum und Verfahren zur cittadinanza (Staatsbürgerschaft) benötigt. Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer italienischen Übersetzung asseverata versehen werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Singapur werden für die standesamtliche Eintragung beim Registry of Marriages (ROM), Anträge auf einen Long-Term Visit Pass (LTVP) und eine Daueraufenthaltsgenehmigung (PR) bei der ICA, Anträge auf einen Dependent Pass und Namensänderungen von Ehepartnern benötigt. Singapur ist dem Haager Übereinkommen 2021 beigetreten — Apostillen der Overseas Koreans Agency (OKA) werden direkt anerkannt.
Koreanische Heiratsurkunden zur Verwendung in Vietnam erhalten jetzt eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Der Beitritt Vietnams zum Haager Apostille-Übereinkommen ist am 11. September 2026 in Kraft getreten, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die vietnamesische Botschaft nicht mehr der übliche Weg. Die Urkunde wird für Ehegattenvisa, die standesamtliche Eintragung und Erbschaftsverfahren eines koreanisch-vietnamesischen Paares verwendet. Da die Änderung neu ist, klären Sie mit der vietnamesischen empfangenden Stelle, ob sie zusätzlich eine beglaubigte vietnamesische Übersetzung oder andere Formalitäten verlangt.
Koreanische Heiratsurkunden für Thailand benötigen für Familienvisa, die standesamtliche Eintragung bei thailändischen Behörden und Erbschaftsverfahren eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und eine Legalisation durch die thailändische Botschaft. Thailand ist dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten, es tritt dort jedoch erst am 2027-02-28 in Kraft; bis dahin gelten OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die thailändische Botschaft.
Koreanische Heiratsurkunden zur Verwendung in Indien erhalten eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Attestierung durch die indische Botschaft nicht der übliche Weg. Die Urkunde wird für Ehegattenvisa, die standesamtliche Eintragung bei indischen Behörden und Erbschaftsverfahren verwendet. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche örtliche Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese daher mit ihr.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Belgien werden für die Eintragung bei der belgischen Gemeinde (état civil / burgerlijke stand), Anträge auf ein Visum zur Familienzusammenführung und Erbschaftsverfahren benötigt. Belgien ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen je nach Region ins Französische oder Niederländische erfolgen.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Österreich werden für die Eintragung beim Standesamt, Anträge auf ein Ehegattenvisum und Erbschaftsverfahren benötigt. Österreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen beglaubigte deutsche Übersetzungen sein.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für die Schweiz werden für die Eintragung beim Zivilstandsamt und für familienbezogene Einwanderungsanträge benötigt. Die Schweiz ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen in die Amtssprache des Kantons erfolgen.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Portugal werden für die Eintragung bei der conservatória, Anträge auf ein Visum zur Familienzusammenführung und Erbschaftsverfahren benötigt. Portugal ist seit 1968 Mitglied des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte portugiesische Übersetzungen sein.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Polen werden für die Eintragung beim polnischen Standesamt (USC), Anträge auf ein Familienvisum und Erbschaftsverfahren benötigt. Polen ist seit 2005 Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
Koreanische Heiratsurkunden zur Verwendung in den VAE benötigen eine Beglaubigung durch die Overseas Koreans Agency (OKA) und anschließend eine Legalisation durch die Botschaft der VAE in Seoul — keine Apostille. Die VAE sind nicht Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens; prüfen Sie den aktuellen Stand in der HCCH-Statustabelle. Dies ist erforderlich für ehebezogene Anträge im Rahmen von Arbeitsvisa, das Sponsoring von Familienvisa, die standesamtliche Eintragung und den Immobilienerwerb durch Ehepaare. Eine arabische Übersetzung wird hinzugefügt, wenn die empfangende Stelle sie verlangt.
Koreanische Heiratsurkunden zur Verwendung in Festlandchina erhalten eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). China ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Legalisation durch die chinesische Botschaft bzw. das Konsulat (领事认证) nicht der übliche Weg. Die Urkunde wird für Anträge auf ein Z-Arbeitsvisum mit Angabe eines Ehepartners, die Eheeintragung bei einem Amt für Zivilangelegenheiten (民政局), gemeinsamen Immobilienbesitz und familienbezogene Aufenthaltstitel verwendet. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche örtliche Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese daher mit ihr.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Neuseeland werden für Partnervisumanträge, Familienzusammenführung, standesamtliche Eintragung und Erbschaftsverfahren benötigt. Neuseeland ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten englischen Übersetzung versehen werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Hongkong werden für Arbeitsvisumanträge, das Sponsoring von Angehörigenvisa, die standesamtliche Eintragung und den Immobilienerwerb durch Ehepaare benötigt. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch versehen werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Ungarn werden für die Eintragung beim örtlichen Notariat (közjegyző), Anträge auf ein Ehegattenvisum, Familienzusammenführung und den Immobilienerwerb durch Ehepaare benötigt. Ungarn ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1973). Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten ungarischen Übersetzung versehen werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Tschechien werden für die Eintragung beim örtlichen Standesbeamten (matrikář), Anträge auf ein Ehegattenvisum, Familienzusammenführung und den Immobilienerwerb durch Ehepaare benötigt. Tschechien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1998). Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten tschechischen Übersetzung versehen werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Rumänien werden für die Eintragung beim örtlichen Standesbeamten (ofițer de stare civilă), Anträge auf ein Ehegattenvisum, Familienzusammenführung und den Immobilienerwerb durch Ehepaare benötigt. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten rumänischen Übersetzung versehen werden.
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für die Philippinen werden für die Eintragung bei der Philippine Statistics Authority (PSA), Anträge auf ein Ehegattenvisum, Familienzusammenführung und den Immobilienerwerb durch Ehepaare benötigt. Die Philippinen sind Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 14. Mai 2019; ersetzte das DFA Red Ribbon). Die Urkunde muss von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten englischen Übersetzung versehen werden.