Indien
Dokument-Apostille
Heiratsurkunde Apostille — Indien
Koreanische Heiratsurkunden zur Verwendung in Indien erhalten eine Standard-Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Attestierung durch die indische Botschaft nicht der übliche Weg. Die Urkunde wird für Ehegattenvisa, die standesamtliche Eintragung bei indischen Behörden und Erbschaftsverfahren verwendet. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche örtliche Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese daher mit ihr.
So apostillieren Sie ein koreanisches heiratsurkunde für Indien
- 1Die koreanische Heiratsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der OKA (재외동포청)
- 3Beglaubigte englische Übersetzung, falls erforderlich
- 4Einreichung bei der indischen Behörde und Klärung etwaiger zusätzlicher Anforderungen
Anforderungen für Indien
- Koreanische Heiratsurkunde mit Dienstsiegel
- Apostille der OKA — der Standardweg für Indien als Vertragspartei des Haager Übereinkommens
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Akzeptieren indische Behörden apostillierte koreanische Heiratsurkunden?
Ja. Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die Apostille der OKA der Standardweg statt OKA-Beglaubigung plus Attestierung durch die indische Botschaft. Klären Sie etwaige weitere Anforderungen mit der empfangenden Stelle.
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