Indien
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Indien
Koreanische Familienregisterdokumente zur Verwendung in Indien erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus Bestätigung durch die OKA und Attestierung durch die indische Botschaft nicht der Regelweg. Verwendet werden die Dokumente für Personenstandseintragungen, OCI-Card-Anträge und Erbschaftsverfahren, in denen Familienbeziehungen nachgewiesen werden müssen. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese dort.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Indien
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der OKA (재외동포청)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Englische, falls erforderlich
- 4Einreichung bei der indischen Behörde und Klärung etwaiger zusätzlicher Anforderungen
Anforderungen für Indien
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA — der Regelweg für Indien als Vertragsstaat des Haager Übereinkommens
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Akzeptieren indische Behörden koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille?
Ja. Indien ist Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, daher erhalten koreanische Familienregisterdokumente eine Apostille der OKA statt einer Bestätigung durch die OKA mit Attestierung durch die indische Botschaft. Klären Sie weitere Anforderungen für OCI oder Personenstandseintragungen mit der empfangenden Stelle.
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