Indien
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Indien
Koreanische Handelsregisterauszüge zur Verwendung in Indien erhalten eine reguläre Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA). Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher ist die frühere Kette aus OKA-Beglaubigung und Bestätigung (Attestation) durch die indische Botschaft nicht der übliche Weg. Die Auszüge werden für die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft (WOS), eines Verbindungsbüros oder einer Zweigniederlassung nach indischem Gesellschaftsrecht sowie für FDI-bezogene Meldungen an die RBI verwendet. Übersetzungsanforderungen und etwaige zusätzliche lokale Formalitäten legt die empfangende Stelle fest; klären Sie diese dort.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Indien
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA (재외동포청)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Englische, falls erforderlich
- 4Einreichung beim indischen MCA (Ministry of Corporate Affairs), bei der RBI oder bei der Bank und Klärung etwaiger zusätzlicher Anforderungen
Anforderungen für Indien
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA – der übliche Weg für Indien als Vertragspartei des Haager Übereinkommens
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Kann ich koreanische Unternehmensdokumente mit Apostille für eine Firmengründung in Indien verwenden?
Ja. Indien ist Vertragspartei des Haager Apostille-Übereinkommens, daher erhalten koreanische Handelsregisterunterlagen eine Apostille der OKA statt OKA-Beglaubigung und Bestätigung durch die indische Botschaft. Klären Sie weitere Anforderungen mit dem MCA, der RBI oder Ihrer Bank.
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