Polen
Dokument-Apostille
Heiratsurkunde Apostille — Polen
Apostillierte koreanische Heiratsurkunden für Polen werden für die Eintragung beim polnischen Standesamt (USC), Anträge auf ein Familienvisum und Erbschaftsverfahren benötigt. Polen ist seit 2005 Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches heiratsurkunde für Polen
- 1Die koreanische Heiratsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beeidigte polnische Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły
- 4Einreichung beim polnischen USC oder bei der Einwanderungsbehörde
Anforderungen für Polen
- Koreanische Heiratsurkunde mit Dienstsiegel
- Apostille der OKA
- Beeidigte polnische Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert das polnische USC eine apostillierte koreanische Heiratsurkunde?
Ja. Polnische USC-Ämter akzeptieren von der OKA apostillierte koreanische Heiratsurkunden mit beeidigter polnischer Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły.
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