Polen
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Polen
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Polen werden für Eintragungen beim USC (Standesamt), Familienvisa und Verfahren zur polnischen Staatsangehörigkeit benötigt. Polen ist seit 2005 Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Polen
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Übersetzung ins Polnische durch einen vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły)
- 4Einreichung beim polnischen USC, beim Woiwodschaftsamt oder beim Gericht
Anforderungen für Polen
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA
- Übersetzung ins Polnische durch einen vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły)
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das polnische USC koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille?
Ja. Polnische USC-Ämter verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille und Übersetzung ins Polnische durch einen vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) für Personenstandseintragungen und Staatsangehörigkeitsverfahren.
Verwandte Legalisierungsdienstleistungen für Polen
Weitere Dokumente für Polen
Empfohlene Partner
AnzeigeBereit, Ihr familienregister apostillieren zu lassen?
Buchen Sie eine Beratung bei einem verifizierten Dokumentenlegalisierungs-Spezialisten — korrekte und fristgerechte Bearbeitung.