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Polen

Dokument-Apostille

Geburtsurkunde Apostille — Polen

Für Polen apostillierte koreanische Geburtsurkunden werden für die Eintragung einer Eheschließung beim polnischen USC (Urząd Stanu Cywilnego), Anträge auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis beim Woiwodschaftsamt und polnische Einbürgerungsverfahren benötigt. Polen ist dem Haager Übereinkommen 2005 beigetreten. Alle Übersetzungen müssen von einem beim polnischen Justizministerium eingetragenen vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.

So apostillieren Sie ein koreanisches geburtsurkunde für Polen

  1. 1Beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift der koreanischen Geburtsurkunde beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt
  2. 2Reichen Sie sie zur Apostille bei der Overseas Koreans Agency (OKA) ein — in der Regel am selben Tag bei persönlicher Abgabe (bis zu 10 Dokumente), 7–10 Tage per Post
  3. 3Lassen Sie eine vereidigte polnische Übersetzung von einem tłumacz przysięgły anfertigen
  4. 4Reichen Sie sie beim polnischen USC, beim Woiwodschaftsamt oder bei der polnischen Botschaft ein

Anforderungen für Polen

  • Koreanische Geburtsurkunde mit amtlichem Siegel der Gemeinde
  • Apostille der OKA
  • Vereidigte polnische Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły (beim polnischen Justizministerium eingetragener vereidigter Übersetzer) — übliche beglaubigte Übersetzungen werden NICHT akzeptiert

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Zugang zu tłumacze przysięgli für Übersetzungen von Personenstandsurkunden aus dem Koreanischen ins Polnische
Erfahrung mit Unterlagen für das polnische USC bei koreanischen Staatsangehörigen
Kenntnis der Anforderungen der Woiwodschaftsämter an Aufenthaltserlaubnisse

Häufig gestellte Fragen

Akzeptiert das polnische USC eine apostillierte koreanische Geburtsurkunde?

Ja. Polnische USC-Ämter akzeptieren von der OKA apostillierte koreanische Geburtsurkunden mit vereidigter polnischer Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły für die Eintragung von Eheschließungen und Personenstandsverfahren.

Warum muss die Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) stammen?

Nach polnischem Recht müssen Übersetzungen amtlicher Dokumente von vereidigten Übersetzern angefertigt werden, die beim polnischen Justizministerium eingetragen sind. Übliche beglaubigte Übersetzungen nicht eingetragener Übersetzer werden von polnischen Behörden nicht akzeptiert.

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