Polen
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Polen
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Polen sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor polnischen notariusze und Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Polen und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Polen ist seit 2005 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer (tłumacz przysięgły) angefertigt werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Polen
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2Apostille des Justizministeriums (MOJ)
- 3Vereidigte polnische Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły
- 4Einreichung beim polnischen notariusz, Gericht oder Rechtsvertreter
Anforderungen für Polen
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- MOJ-Apostille
- Vereidigte polnische Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Akzeptiert ein polnischer notariusz eine koreanische Vollmacht mit Apostille?
Ja. Polnische notariusze akzeptieren koreanische Vollmachten mit MOJ-Apostille und vereidigter polnischer Übersetzung durch einen tłumacz przysięgły für Immobilien- und Rechtsangelegenheiten.
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