Frankreich
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Frankreich
Französische Zivilbehörden verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Eintragungen im état civil, Verfahren zur französischen Staatsangehörigkeit und Personenstandsangelegenheiten koreanischer Staatsangehöriger in Frankreich.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Frankreich
- 1Das passende Familienregisterdokument bei einem koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Traduction assermentée (Übersetzung ins Französische durch einen vereidigten Übersetzer)
- 4Einreichung beim französischen Tribunal, der Préfecture oder der Zivilbehörde
Anforderungen für Frankreich
- Der für den französischen Zweck richtige Dokumenttyp
- Apostille der OKA
- Traduction assermentée durch einen bei einem Berufungsgericht (Cour d’appel) zugelassenen Übersetzer
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Akzeptieren französische Behörden koreanische Familienregisterdokumente für das état civil?
Ja. Französische Standesbehörden akzeptieren koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille und traduction assermentée. Welcher Dokumenttyp nötig ist, hängt vom jeweiligen französischen Zivilverfahren ab.
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