Frankreich
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Frankreich
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Frankreich sind erforderlich für die Eintragung in das Registre du Commerce et des Sociétés (RCS), die Eröffnung französischer Bankkonten und den Abschluss französischer Handelsverträge.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Frankreich
- 1법인등기부등본 anfordern
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Traduction assermentée (vereidigte Übersetzung ins Französische)
- 4Einreichung beim Greffe du Tribunal de Commerce oder bei der Bank in Frankreich
Anforderungen für Frankreich
- 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- OKA-Apostille
- Traduction assermentée (vereidigte Übersetzung ins Französische)
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich apostillierte koreanische Unternehmensdokumente, um in Frankreich ein Bankkonto zu eröffnen?
Ja. Französische Banken verlangen für die Eröffnung von Firmenkonten ausländischer Unternehmen offizielle Unternehmensunterlagen, darunter den apostillierten 법인등기부등본 mit traduction assermentée.
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