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Rumänien

Dokument-Apostille

Familienregister Apostille — Rumänien

Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Rumänien werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Rumänische versehen werden.

So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Rumänien

  1. 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
  2. 2Apostille der OKA
  3. 3Beglaubigte Übersetzung ins Rumänische
  4. 4Einreichung bei der rumänischen Einwanderungsbehörde, dem Standesamt oder einem Rechtsvertreter

Anforderungen für Rumänien

  • Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
  • Apostille der OKA (Apostille-Übereinkommen für Rumänien in Kraft seit dem 16. März 2001)
  • Beglaubigte Übersetzung ins Rumänische

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit rumänischen Anforderungen an Visa für Familienangehörige und Familienanträge
Zugang zu beglaubigten Übersetzern für Rumänisch für Zivilurkunden

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für ein rumänisches Visum für Familienangehörige eine Apostille auf meinem koreanischen Familienregister?

Ja. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Für koreanische Familienregister, die für rumänische Visa für Familienangehörige und Familienzusammenführung verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.

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