Rumänien
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Rumänien
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Rumänien werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Rumänische versehen werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Rumänien
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Rumänische
- 4Einreichung bei der rumänischen Einwanderungsbehörde, dem Standesamt oder einem Rechtsvertreter
Anforderungen für Rumänien
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA (Apostille-Übereinkommen für Rumänien in Kraft seit dem 16. März 2001)
- Beglaubigte Übersetzung ins Rumänische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für ein rumänisches Visum für Familienangehörige eine Apostille auf meinem koreanischen Familienregister?
Ja. Rumänien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Für koreanische Familienregister, die für rumänische Visa für Familienangehörige und Familienzusammenführung verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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