Rumänien
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Rumänien
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Rumänien sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor rumänischen Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Rumänien und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von rumänischen Anwälten betreut werden. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten rumänischen Übersetzung begleitet sein. Zudem muss ein rumänischer Notar (notar public) die Vollmacht bestätigen.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Rumänien
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2MOJ-Apostille
- 3Beglaubigte rumänische Übersetzung
- 4Vorlage bei einem rumänischen Notar (notar public) zur Bestätigung, anschließend beim rumänischen Anwalt oder Gericht
Anforderungen für Rumänien
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- MOJ-Apostille (Apostille-Übereinkommen für Rumänien in Kraft seit dem 16. März 2001)
- Beglaubigte rumänische Übersetzung
- Für bestimmte Angelegenheiten kann eine Bestätigung durch einen rumänischen Notar erforderlich sein
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Kann eine koreanische Vollmacht mit Apostille bei einem rumänischen Anwalt verwendet werden?
Ja. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Für koreanische Vollmachten, die in Rumänien bei Immobiliengeschäften und der rechtlichen Vertretung verwendet werden, ist die MOJ-Apostille erforderlich. Möglicherweise muss ein rumänischer Notar das Dokument bestätigen.
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