Rumänien
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Rumänien
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Rumänien werden für die Eintragung einer rumänischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit rumänischen Geschäftspartnern benötigt. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten rumänischen Übersetzung eingereicht werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Rumänien
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Rumänische
- 4Einreichung beim ONRC (Nationales Handelsregisteramt), bei der Bank oder beim Geschäftspartner
Anforderungen für Rumänien
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA (Apostille-Übereinkommen für Rumänien in Kraft seit dem 16. März 2001)
- Beglaubigte Übersetzung ins Rumänische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das rumänische ONRC eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?
Ja. Rumänien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (in Kraft seit dem 16. März 2001). Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für die rumänische Unternehmenseintragung und die Geschäftstätigkeit verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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