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Neuseeland

Dokument-Apostille

Familienregister Apostille — Neuseeland

Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Neuseeland werden für Partner- und Familienzusammenführungsvisa, Personenstandseintragungen und Erbschaftsverfahren benötigt. Neuseeland ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Englische versehen werden.

So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Neuseeland

  1. 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
  2. 2Apostille der OKA
  3. 3Beglaubigte Übersetzung ins Englische (oft nur in geringem Umfang)
  4. 4Einreichung bei INZ oder der zuständigen Behörde

Anforderungen für Neuseeland

  • Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
  • Apostille der OKA
  • Beglaubigte Übersetzung ins Englische (oft nur in geringem Umfang)

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit neuseeländischen Unterlagen zu Familienzusammenführung und Partnervisa
Zugang zu beglaubigten Übersetzern für Englisch für Zivilurkunden

Häufig gestellte Fragen

Verlangt INZ eine Apostille auf meinem koreanischen Familienregister?

Ja. Neuseeland ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Für koreanische Familienregister, die für Partnervisa und Familienzusammenführung verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.

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