Neuseeland
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Neuseeland
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Neuseeland werden für die Eintragung einer neuseeländischen Zweigniederlassung, die Eröffnung neuseeländischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit neuseeländischen Geschäftspartnern benötigt. Neuseeland ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten englischen Übersetzung eingereicht werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Neuseeland
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Englische (oft nur in geringem Umfang)
- 4Einreichung beim Companies House, bei der Bank oder beim Geschäftspartner
Anforderungen für Neuseeland
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Englische (oft nur in geringem Umfang)
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das neuseeländische Companies House eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?
Ja. Neuseeland ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für die Eintragung einer Zweigniederlassung und die Geschäftstätigkeit in Neuseeland verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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