Ungarn
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Ungarn
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Ungarn werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Ungarn ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1973). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ungarische versehen werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Ungarn
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Ungarische
- 4Einreichung bei der ungarischen Einwanderungsbehörde, dem Standesamt oder einem Rechtsvertreter
Anforderungen für Ungarn
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Ungarische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für ein ungarisches Visum für Familienangehörige eine Apostille auf meinem koreanischen Familienregister?
Ja. Ungarn ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Für koreanische Familienregister, die für Visa für Familienangehörige und Familienzusammenführung verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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