Zum Hauptinhalt springen
🇭🇺

Ungarn

Dokument-Apostille

Handelsregisterauszug Apostille — Ungarn

Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Ungarn werden für die Eintragung einer ungarischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit ungarischen Geschäftspartnern benötigt. Ungarn ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1973). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten ungarischen Übersetzung eingereicht werden.

So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Ungarn

  1. 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
  2. 2Apostille der OKA
  3. 3Beglaubigte Übersetzung ins Ungarische
  4. 4Einreichung beim Cégbíróság (ungarisches Firmengericht), bei der Bank oder beim Geschäftspartner

Anforderungen für Ungarn

  • Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
  • Apostille der OKA
  • Beglaubigte Übersetzung ins Ungarische

Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten

Erfahrung mit der ungarischen Unternehmenseintragung (Cégbíróság) für koreanische Unternehmen
Zugang zu beglaubigten Übersetzern ins Ungarische für Unternehmensdokumente

Häufig gestellte Fragen

Verlangt das ungarische Cégbíróság eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?

Ja. Ungarn ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für die ungarische Unternehmenseintragung und die Geschäftstätigkeit verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.

Verwandte Legalisierungsdienstleistungen für Ungarn

Weitere Dokumente für Ungarn

Empfohlene Partner

Anzeige

Bereit, Ihr handelsregisterauszug apostillieren zu lassen?

Buchen Sie eine Beratung bei einem verifizierten Dokumentenlegalisierungs-Spezialisten — korrekte und fristgerechte Bearbeitung.

Spezialisten finden