Ungarn
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Ungarn
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Ungarn werden für die Eintragung einer ungarischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit ungarischen Geschäftspartnern benötigt. Ungarn ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1973). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten ungarischen Übersetzung eingereicht werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Ungarn
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Ungarische
- 4Einreichung beim Cégbíróság (ungarisches Firmengericht), bei der Bank oder beim Geschäftspartner
Anforderungen für Ungarn
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Ungarische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das ungarische Cégbíróság eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?
Ja. Ungarn ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für die ungarische Unternehmenseintragung und die Geschäftstätigkeit verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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