Österreich
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Österreich
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Österreich werden für Eintragungen beim Standesamt, Familienvisa, Verfahren zur österreichischen Staatsbürgerschaft und Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Österreich ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche sein.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Österreich
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
- 4Einreichung beim österreichischen Standesamt, bei der Einwanderungsbehörde oder beim Gericht
Anforderungen für Österreich
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das österreichische Standesamt koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille?
Ja. Österreichische Standesämter und Einwanderungsbehörden verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche für Personenstandseintragungen und Staatsbürgerschaftsverfahren.
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