Österreich
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Österreich
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Österreich sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor österreichischen Notaren und Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Österreich und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Österreich ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte deutsche Übersetzungen sein.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Österreich
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2Apostille des Justizministeriums (MOJ)
- 3Beglaubigte deutsche Übersetzung
- 4Einreichung beim österreichischen Notar, Gericht oder Rechtsvertreter
Anforderungen für Österreich
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- MOJ-Apostille
- Beglaubigte deutsche Übersetzung
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Kann eine koreanische Vollmacht mit Apostille vor einem österreichischen Notar verwendet werden?
Ja. Österreichische Notare akzeptieren koreanische Vollmachten mit MOJ-Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung für Immobiliengeschäfte und Rechtsangelegenheiten.
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