Österreich
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Österreich
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Österreich werden für die Eintragung einer Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch, die Eröffnung österreichischer Firmenkonten und die Unterzeichnung von Gesellschaftsdokumenten vor einem österreichischen Notar benötigt. Österreich ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Alle Übersetzungen müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche sein.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Österreich
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
- 4Einreichung beim österreichischen Firmenbuch, bei einem Notar oder einer Bank
Anforderungen für Österreich
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen koreanischen Handelsregisterauszug mit Apostille für eine Eintragung im österreichischen Firmenbuch?
Ja. Die Eintragung einer Zweigniederlassung im österreichischen Firmenbuch und notarielle Verfahren erfordern koreanische Handelsregisterunterlagen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Deutsche.
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