Tschechien
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Tschechien
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Tschechien werden für Visa für Familienangehörige, Personenstandseintragungen, Erbschaftsverfahren und Familienzusammenführung benötigt. Tschechien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1998). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) apostilliert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Tschechische versehen werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Tschechien
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Tschechische
- 4Einreichung bei der tschechischen Einwanderungsbehörde, dem Standesamt oder einem Rechtsvertreter
Anforderungen für Tschechien
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Tschechische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich für ein tschechisches Visum für Familienangehörige eine Apostille auf meinem koreanischen Familienregister?
Ja. Tschechien ist Mitglied des Haager Übereinkommens (seit 1998). Für koreanische Familienregister, die für tschechische Visa für Familienangehörige und Familienzusammenführung verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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