Tschechien
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Tschechien
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Tschechien werden für die Eintragung einer tschechischen Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft, die Eröffnung von Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen mit tschechischen Geschäftspartnern benötigt. Tschechien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1998). Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten tschechischen Übersetzung eingereicht werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Tschechien
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Tschechische
- 4Einreichung beim Obchodní rejstřík (tschechisches Handelsregister), bei der Bank oder beim Geschäftspartner
Anforderungen für Tschechien
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Tschechische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das tschechische Handelsregister eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?
Ja. Tschechien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens (seit 1998). Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für die tschechische Unternehmenseintragung und die Geschäftstätigkeit verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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