Belgien
Dokument-Apostille
Familienregister Apostille — Belgien
Koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille für Belgien werden für Personenstandseintragungen bei der Gemeinde, Anträge auf Familienzusammenführung, Einbürgerungsverfahren und Erbschaften benötigt. Belgien ist Mitglied des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen in der Sprache der Region der empfangenden Stelle erfolgen.
So apostillieren Sie ein koreanisches familienregister für Belgien
- 1Das koreanische Familienregister beim zuständigen koreanischen Gemeindeamt beschaffen
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Niederländische
- 4Einreichung bei der belgischen Gemeinde, der Einwanderungsbehörde oder einem Notar
Anforderungen für Belgien
- Koreanisches Familienregister mit Amtssiegel
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Niederländische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangen belgische Behörden koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille?
Ja. Belgische Gemeinden und Einwanderungsbehörden verlangen koreanische Familienregisterdokumente mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Französische oder Niederländische für Personenstandseintragungen, Familienzusammenführung und Einbürgerungsverfahren.
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