Belgien
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Belgien
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Belgien werden für die Eintragung einer belgischen Zweigniederlassung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (Crossroads Bank for Enterprises, CBE), die Eröffnung belgischer Firmenkonten und den Abschluss von Handelsverträgen vor einem belgischen Notar (notaire) benötigt. Belgien ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens. Übersetzungen müssen ins Französische oder Niederländische erfolgen.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Belgien
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der Overseas Koreans Agency (OKA)
- 3Beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Niederländische
- 4Einreichung bei der belgischen CBE, einem notaire oder einer Bank
Anforderungen für Belgien
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA
- Beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Niederländische
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen koreanischen Handelsregisterauszug mit Apostille für eine belgische Zweigniederlassung?
Ja. Die Eintragung einer Zweigniederlassung bei der belgischen CBE und notarielle Verfahren erfordern koreanische Handelsregisterunterlagen mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Französische oder Niederländische.
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