Hongkong
Dokument-Apostille
Vollmacht Apostille — Hongkong
Koreanische Vollmachten mit Apostille für Hongkong sind erforderlich für die rechtliche Vertretung vor Hongkonger Gerichten, für Immobiliengeschäfte in Hongkong und für gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten, die von Hongkonger Anwälten betreut werden. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Das Dokument muss vom Justizministerium (MOJ) mit einer Apostille versehen und von einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch begleitet sein.
So apostillieren Sie ein koreanisches vollmacht für Hongkong
- 1Koreanische Vollmacht vor einem koreanischen Notar unterzeichnen
- 2MOJ-Apostille
- 3Beglaubigte Übersetzung ins traditionelle Chinesisch durch einen in Hongkong zertifizierten Übersetzer
- 4Einreichung beim Hongkonger Anwalt, Grundbuchamt oder Gericht
Anforderungen für Hongkong
- Koreanische Vollmacht, unterzeichnet vor einem zugelassenen koreanischen Notar
- MOJ-Apostille (das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong)
- Beglaubigte Übersetzung ins traditionelle Chinesisch durch einen in Hongkong zertifizierten Übersetzer
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Kann eine koreanische Vollmacht mit Apostille bei einem Hongkonger Anwalt verwendet werden?
Ja. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Für koreanische Vollmachten, die in Hongkong bei Immobiliengeschäften, der rechtlichen Vertretung und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten verwendet werden, ist die MOJ-Apostille erforderlich.
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