Hongkong
Dokument-Apostille
Handelsregisterauszug Apostille — Hongkong
Koreanische Handelsregisterauszüge mit Apostille für Hongkong werden für die Eintragung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft in Hongkong, die Eröffnung von Firmenkonten in Hongkong und den Abschluss von Handelsverträgen mit Geschäftspartnern in Hongkong benötigt. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Die Dokumente müssen von der Overseas Koreans Agency (OKA) mit einer Apostille versehen und mit einer beglaubigten Übersetzung ins traditionelle Chinesisch eingereicht werden.
So apostillieren Sie ein koreanisches handelsregisterauszug für Hongkong
- 1Den 법인등기부등본 beim koreanischen Registergericht anfordern
- 2Apostille der OKA
- 3Beglaubigte Übersetzung ins traditionelle Chinesisch durch einen in Hongkong zertifizierten Übersetzer
- 4Einreichung beim Companies Registry, bei der Bank oder beim Geschäftspartner
Anforderungen für Hongkong
- Koreanischer 법인등기부등본 mit aktuellen Unternehmensangaben
- Apostille der OKA (das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong)
- Beglaubigte Übersetzung ins traditionelle Chinesisch durch einen in Hongkong zertifizierten Übersetzer
Worauf Sie bei einem Spezialisten achten sollten
Häufig gestellte Fragen
Verlangt das Companies Registry in Hongkong eine Apostille auf koreanischen Unternehmensdokumenten?
Ja. Das Haager Apostille-Übereinkommen gilt in Hongkong. Für koreanische Handelsregisterauszüge, die für die Eintragung einer Zweigniederlassung und die Geschäftstätigkeit in Hongkong verwendet werden, ist eine Apostille der OKA erforderlich.
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